aquatec Gebäudeservice
Leistungen Ablauf Einsatzgebiet Downloads FAQ Kontakt
0911 27 21 68 – 0
Zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Trocknungsgeräten sowie Leistungen der Wasserschadensanierung durch aquatec Gebäudeservice e.K.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Trocknungsgeräte sowie für Leistungen im Bereich Bautrocknung und Wasserschadensanierung zwischen aquatec Gebäudeservice e.K. und dem Auftraggeber. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

§ 2 Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Vermietung von Geräten wird tageweise abgerechnet; als erster Tag gilt der Tag der Aufstellung bzw. Lieferung, als letzter Tag der Tag des Abbaus bzw. der Rückgabe. Jedes Gerät wird vor dem Einsatz geprüft; Aufbau, Anschluss und Abbau erfolgen durch unsere Techniker. Verloren gegangene oder beschädigte Teile werden zu den aktuellen Listenpreisen bzw. Stundensätzen in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen geltend zu machen; andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen kann, sofern vereinbart, Skonto gewährt werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes berechnet. Der Auftraggeber kann nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zahlungseinbehalt geltend machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt den für den Betrieb der Geräte notwendigen Stromanschluss zur Verfügung und trägt die anfallenden Stromkosten. Er ist verpflichtet, die geltenden Brandschutz-, Bau- und VDE-Vorschriften einzuhalten; bei Verstößen sind wir von der Haftung für hieraus entstehende Schäden befreit. Störungen an den Geräten sind uns unverzüglich telefonisch zu melden. Vom Auftraggeber verursachte Störungen setzen die Zahlungspflicht nicht aus. Übernehmen wir die Wartung der Geräte, hat uns der Auftraggeber Zugang zu den Geräten zu gewähren; übernimmt der Auftraggeber die Bedienung selbst, hat er die Geräte sorgfältig zu behandeln.

§ 5 Haftung

Der Auftraggeber haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgeräte durch Dritte, auch wenn diese nicht sein eigenes Personal sind; eine Haftungsfreizeichnung nach § 831 BGB ist insoweit ausgeschlossen. Wir haften nicht für unverschuldete Ausfälle oder Schäden an den Geräten sowie nicht für Folgeschäden jeder Art. Mängel, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, beheben wir kostenfrei; extern verursachte Schäden werden nach den geltenden Techniker- und Materialsätzen in Rechnung gestellt. Die vermieteten Geräte bleiben unser Eigentum.

§ 6 Rücktritt

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Gerät nicht einsatzfähig ist, höhere Gewalt vorliegt, Umstände eintreten, die die Vertragserfüllung durch den Auftraggeber erheblich erschweren, oder begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen. Im Fall eines Rücktritts bestehen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

§ 7 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und, soweit zulässig, Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Oktober 2026. Kontakt bei Fragen zu diesen Bedingungen: info@aquatec-gs.de.

aquatec Gebäudeservice e.K. Impressum · Datenschutz · AGB