AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Trocknungsgeräten und Dienstleistungen zur Wasserschadenbeseitigung der Firma aquatec Gebäudeservice e. K.

1. Allgemeines
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir die Gültigkeit schriftlich bestätigen.

2. Preise
2.1. Die Preise verstehen sich immer, auch wenn nicht besonders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Zahlung
3.1. Unsere Miet- und Dienstleistungsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Beanstandung der Rechnung kann nur innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Anderenfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.
3.2. Wird der von uns gewährte Skonto in Anspruch genommen, so ist der Rechnungsbetrag binnen 8 Tagen zahlbar.
3.3. Bei Nichtzahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden auf den Rechnungsbetrag die zurzeit gültigen Bankzinsen berechnet.
3.4. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit etwaigen Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

4. Leistungen der Firma aquatec Gebäudeservice e. K.
4.1. Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft.
4.2. Der erste Miet-Tag ist der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte der Abbau-bzw. Rückliefertag. Sie werden wie volle Tage in Rechnung gestellt.
4.3. Der Auf- und Abbautag erfolgt durch Techniker der Firma aquatec Gebäudeservice e. K. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb gesetzt.
4.4. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt.
4.5. Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.
4.6. Die Geräte welche im Schadensfall aufgestellt werden, sind Leihgeräte, welche im Eigentum der Firma aquatec Gebäudeservice e. K. sind und bleiben.

5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Die Stromzufuhr an das Gerät hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden Feuer- , baupolizeiliche- und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich daraus ergebende Nachteile und Schäden entbunden.
5.2. Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.3. Betriebsstörungen nach § 4 Abs. 5 sowie § 5 Abs. 1 hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung.
5.4. Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist der Firma aquatec Gebäudeservice e. K. sofort telefonisch Mitteilung zu machen.
5.5. Wird die Wartung der Firma aquatec Gebäudeservice e. K. übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen.
5.6. Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, so ist er für schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich.

6. Haftung des Auftraggebers
6.1. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Einwirken von außen irgendwelcher Ursache haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten.
6.2. Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluss über § 831 BGB ist nicht möglich.
6.3. Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen.

7. Haftung der Firma aquatec Gebäudeservice e. K.
7.1. Irgendwelche Haftung der Firma aquatec Gebäudeservice e. K. für den unverschuldeten Ausfall oder Beschädigung der gemieteten Geräte mit Zubehör oder für Folgeschäden irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

8. Rücktritt
8.1. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftraggebers wesentlich erschweren, sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen zum Rücktritt.
8.2. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadenersatz herleiten.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma aquatec Gebäudeservice e. K.